Stadt Bonn erlässt für Friedhofs- und Begräbniswesen neue Gebührenordnung
In der Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am Montag, dem 16. Dezember 2024, wurde die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen für das Jahr 2025 verabschiedet. Im kommenden Jahr sinken die Kosten für die Grabnutzung, während die Verwaltungskosten ansteigen werden.
Die Kosten für Grabnutzungsrechte verringern sich grundsätzlich. Ein Grab für einen Sarg mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren wird im Vergleich zum Vorjahr nun 1.273 Euro kosten, statt der bisherigen 1.449 Euro. Auch das Urnenwahlgrab wird mit 1.037 Euro günstiger, anstatt der bisherigen 1.164 Euro. Zudem sinken die Bestattungskosten: Eine Sargbestattung wird von 958 Euro auf 842 Euro reduziert, und die Gebühr für eine Urnenbeisetzung wird von 271 Euro auf 252 Euro gesenkt.
Für Verwaltungsleistungen wurden die Gebühren aufgrund der gestiegenen Lohnkosten angepasst. Betroffen sind etwa die Bearbeitung von Anträgen zur Neuvergabe oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten sowie die Ausstellung von Urkunden und Genehmigungen. So wird im neuen Jahr die Gebühr für die Neuvergabe eines Nutzrechts auf 133 Euro steigen, nachdem sie im Vorjahr bei 108 Euro lag.
Die neue Gebührenordnung tritt am Mittwoch, dem 1. Januar 2025, in Kraft.
Die Schwankungen in den Gebühren erklären sich durch die jährliche Anpassung der Verwaltungskosten, da die Stadtverwaltung den Bedarf an Bestattungen sowie die Kosten für Grundstücke, Personal und Material regelmäßig überprüft. Auf Basis der Daten aus dem Vorjahr wird die Gebührenordnung jedes Jahr neu kalkuliert. Daher können die Gebühren von Jahr zu Jahr und je nach Gemeinde variieren.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Bonn/ Veröffentlicht am 17.12.2024