Provisorische Holzkreuze: Entfernung ab 16. Februar 2026
Die Stadt Bottrop informiert, dass ab dem 16. Februar 2026 provisorische Grabzeichen aus Holz entfernt werden. Betroffen sind Holzkreuze und Holztafeln, die sich seit mehr als einem Jahr auf Grabstätten befinden. Die Entfernung erfolgt durch die Stadt ohne Ersatz und ohne Entschädigung.
Die abgeräumten Holzkreuze und Holztafeln werden nicht eingelagert.
Rechtsgrundlage ist § 24 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Stadt Bottrop vom 21.07.2004 in der Fassung der Änderung vom 19.02.2025. Danach dürfen natürlich lasierte Holztafeln und Holzkreuze nur bis spätestens sechs Monate nach der Beisetzung genutzt werden. Diese Zeichen gelten als vorübergehende Lösungen, da sie durch Witterungseinflüsse rasch verwittern und damit das Erscheinungsbild der Friedhofsanlagen beeinträchtigen können.
Gerade bei Urnenbaum- und Wiesenpflegegräbern können solche provisorischen Grabzeichen zudem die erforderlichen Pflege- und Mäharbeiten auf den Grünflächen erschweren.
Die Stadt Bottrop macht außerdem deutlich, dass nach der Entfernung keine Pflicht besteht, anschließend ein dauerhaftes Grabmal zu errichten.
Hinweise zu dieser Regelung werden ab heute, dem 12. Januar, nach und nach auf allen Friedhofsanlagen im Stadtgebiet ausgehängt.
Bei Fragen kann die Friedhofsverwaltung der Stadt Bottrop kontaktiert werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Bottrop/Veröffentlicht am 12.01.2026