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Köln sucht Paten für historische Grabstätten

Köln sucht Paten für historische Grabstätten

Die Stadt Köln will den Erhalt historischer Grabstätten auf ihren denkmalgeschützten Friedhöfen stärker unterstützen. Dafür können Bürgerinnen und Bürger Patenschaften für Gräber übernehmen, an denen kein Nutzungsrecht mehr besteht.

Um das Verfahren einfacher und transparenter zu machen, hat die Stadt zunächst für den Friedhof Melaten einen neuen Online-Katalog veröffentlicht. Er zeigt eine Auswahl denkmalgeschützter Grabstätten, für die aktuell eine Patenschaft möglich ist.

Modell der Grabpatenschaften gibt es seit den 1980er Jahren

Die Idee der Grabpatenschaften ist in Köln nicht neu. Bereits in den 1980er Jahren entwickelten der Kölner Stadtkonservator und die Friedhofsverwaltung ein Modell, das bundesweit Beachtung fand.

Ziel ist es, historische Grabstätten und damit Zeugnisse der Kölner Stadtgeschichte dauerhaft zu erhalten. Insgesamt gibt es in Köln 37 Friedhöfe, die in der Denkmalliste eingetragen sind.

Der neue Online-Katalog soll schrittweise erweitert und künftig auch auf weitere Friedhöfe ausgeweitet werden.

Paten übernehmen Pflege und Instandhaltung

Wer eine Patenschaft übernimmt, verpflichtet sich dazu, die betreffende Grabstätte instand zu halten. Dazu gehören sowohl der historische Grabstein als auch die gärtnerische Pflege der Grabfläche.

Im Fall einer späteren Bestattung können Paten das Nutzungsrecht an der Grabstätte erwerben.

Wie hoch der Aufwand für die Instandhaltung ist, hängt stark von der jeweiligen Grabstätte ab. Bei manchen reicht eine einfache Reinigung, andere benötigen umfangreiche Restaurierungsarbeiten.

Kosten reichen bis in den fünfstelligen Bereich

Die Kosten können deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen unter anderem von Größe, Zustand, Material und Entstehungszeit des Grabmals ab.

Einfache Reinigungsarbeiten können bereits für niedrige dreistellige Beträge möglich sein. Aufwendige Restaurierungen großer Grabstätten können dagegen Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen.

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Allein auf dem Friedhof Melaten gibt es mehr als 1.100 denkmalgeschützte Grabstätten ohne bestehendes Nutzungsrecht, die grundsätzlich für eine Patenschaft infrage kommen.

Historischer Charakter soll erhalten bleiben

Bei der Restaurierung verfolgt die Denkmalpflege einen konservatorischen Ansatz. Erscheinungsbild, Gestaltung und historische Inschriften sollen möglichst erhalten bleiben.

Neue Beschriftungen können in der Regel auf zusätzlichen Steinen angebracht werden, die auf der Grabfläche platziert werden. Historische Grabsteine selbst dürfen dagegen nicht neu beschriftet werden.

Auch das Umdrehen oder Entfernen historischer Platten und vergleichbare Veränderungen sind nicht vorgesehen.

Veränderungen müssen genehmigt werden

Notwendige Restaurierungen oder Veränderungen müssen mit dem Stadtkonservator abgestimmt werden. Für entsprechende Maßnahmen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 9 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes erforderlich.

Interessierte reichen dazu zusammen mit Angeboten geeigneter Fachfirmen einen Antrag beim Stadtkonservator ein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die Patenschaft.

Steuerliche Bescheinigung möglich

Maßnahmen, die dem Erhalt des Grabdenkmals dienen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich bescheinigt werden.

Informationen zu den Grabpatenschaften, zum Antragsverfahren sowie zum neuen Online-Katalog stellt die Stadt Köln online bereit.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln/Veröffentlicht am 15.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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