Brandgefahr: Keine Grablichter auf Friedhöfen
Das Grünflächenamt weist aus aktuellem Anlass eindringlich darauf hin, dass das derzeit geltende Verbot von offenem Feuer auch auf Friedhöfen beachtet werden muss.
Viele Angehörige stellen Grablichter auf, um an Verstorbene zu erinnern. In der dunklen Jahreszeit sorgen sie auf Friedhöfen für eine besondere Atmosphäre. Bei sommerlicher Trockenheit können Kerzen und Grablichter jedoch schnell zur Gefahr werden.
Wird eine Grabkerze etwa durch Wind umgestoßen, kann trockene Vegetation leicht Feuer fangen. Genau dazu kam es am Dienstag, 21. Juli, auf dem Südfriedhof. Gegen 17.30 Uhr brannte dort ein Rasengrabfeld im Gewann G. Rund 40 Quadratmeter Vegetation wurden dabei zerstört.
Aufmerksame Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher bemerkten den Brand und alarmierten die Feuerwehr. Dadurch konnte eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
Das Grünflächenamt warnt deshalb ausdrücklich davor, derzeit Kerzen oder Grablichter auf Friedhöfen zu entzünden. Aufgrund der Trockenheit besteht eine hohe Brandgefahr.
Wer gegen das Verbot von offenem Feuer verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Frankfurt/Veröffentlicht am 24.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.