Aachen passt Friedhofsgebühren an
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17. Dezember eine Anpassung der Friedhofsgebühren beschlossen. Anlass dafür sind die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Aufwendungen für den laufenden Betrieb und die Pflege der Friedhöfe.
Der Aachener Stadtbetrieb betreibt im Stadtgebiet insgesamt 27 Friedhöfe sowie fünf Gedenkstätten. Gleichzeitig befindet sich das Bestattungswesen im Wandel: Klassische Sargbestattungen in Reihen- und Wahlgräbern werden zunehmend seltener. Stattdessen entscheiden sich Angehörige häufiger für Urnenreihen- und Urnenwahlgräber, die einen geringeren Pflegeaufwand erfordern. Auch anonyme Urnenbestattungen in naturnah gestalteten Bereichen werden deutlich stärker nachgefragt. Obwohl die Zahl der Beisetzungen leicht gestiegen ist, wirken sich diese Veränderungen spürbar auf die Einnahmesituation aus.
Parallel dazu verzeichnet die Friedhofsverwaltung eine steigende Nachfrage nach Baumwahlgräbern und Urnenrasengräbern. Diese Grabformen setzen eine intensive und regelmäßige Pflege voraus. Dazu gehören unter anderem das Anlegen neuer Flächen, das Pflanzen von Bäumen und Stauden sowie eine mehrmals jährlich angepasste Wechselbepflanzung. Mit der wachsenden Nachfrage steigt auch der Bedarf an zusätzlichem Personal.
Nach den geltenden Vorgaben sollen die Kosten im Friedhofswesen zu 75 Prozent über Gebühren gedeckt werden. Die übrigen 25 Prozent werden aus dem städtischen Haushalt finanziert, um der Bedeutung der Friedhöfe als öffentliche Grün- und Erholungsflächen für die gesamte Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung reichen die derzeitigen Einnahmen nicht mehr aus, um die Gesamtkosten zu decken. Man sei sich bewusst, dass die Erhöhung für Hinterbliebene eine zusätzliche finanzielle Belastung darstelle. Aufgrund deutlich gestiegener Preise unter anderem für Energie, Kraftstoffe, Baustoffe, Maschinen und Materialien sei eine Anpassung der Gebühren jedoch nicht zu vermeiden. Die vom Rat beschlossenen Erhöhungen betreffen sämtliche Grabarten sowie die jeweiligen Beisetzungsleistungen und bewegen sich je nach Leistung zwischen etwa zehn und 20 Prozent gegenüber den bisherigen Gebühren.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Aachen/Veröffentlicht am 18.12.2025